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Coins noch 2026 kaufen? Die steuerliche Lage vor dem Stichtag

Krypto vor 2027 kaufen? Laut BMF-Entwurf behalten Käufe bis 31.12.2026 die Haltefrist. Warum das kein Gesetz ist, was zählt und welche Denkfehler teuer werden.

Stand: 8 Min. LesezeitVon der Redaktion VergleichKrypto
Gläserne Sanduhr mit fast durchgelaufenem blauem Sand, daneben einige Münzen auf dunklem, spiegelndem Boden

Das Wichtigste in Kürze

Laut Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 30.09.2026 sollen Bitcoin, Ether und ähnliche Tauschkryptowerte, die bis zum 31.12.2026 angeschafft werden, die einjährige Haltefrist nach § 23 EStG behalten, Käufe ab 2027 fielen unter 25 % Abgeltungsteuer. Stand 14.10.2026 ist das kein Gesetz: Das Kabinett hat nicht beschlossen, der Stichtag kann sich ändern. Ein Steuervorteil entsteht nur bei Gewinn nach mehr als einem Jahr, das Kursrisiko trägst du voll.

Je näher der Jahreswechsel rückt, desto häufiger taucht die Frage auf: Soll ich Krypto vor 2027 kaufen, damit die Coins noch unter die alte Haltefrist fallen? Dieser Ratgeber gibt darauf keine Kaufempfehlung. Er erklärt nur die steuerliche Lage: was der Stichtag laut Entwurf bedeutet, warum er nicht feststeht und welche Denkfehler am Ende mehr kosten als die Steuer.

Auf einen Blick

  • Laut Entwurf behalten Tauschkryptowerte wie Bitcoin und Ether, die bis einschließlich 31.12.2026 angeschafft werden, die einjährige Haltefrist. Käufe ab 2027 fielen unter 25 % Abgeltungsteuer plus Soli.
  • Der Stichtag ist nicht beschlossen. Verzögert sich das Gesetz, kann er sich verschieben.
  • Steuerlich bringt dir ein Kauf vor dem Stichtag nur etwas, wenn du mehr als ein Jahr hältst und dann mit Gewinn verkaufst. Fällt der Kurs, ist der Verlust nach einem Jahr steuerlich wertlos.
  • Bei Sparplänen zählt jede Rate einzeln. Raten ab Januar 2027 wären nach dem Entwurf Neubestand.
  • Ohne Belege kein Bestandsschutz: Kaufdatum und Kaufpreis jetzt sichern.

Was bedeutet der Stichtag 31.12.2026 laut Entwurf?

Der Stichtag trennt zwei Steuerregeln: Was du bis einschließlich 31.12.2026 anschaffst, bliebe nach dem Entwurf bei § 23 EStG, was danach angeschafft wird oder zugeht, fiele unter die Abgeltungsteuer nach § 20 EStG. So beschreiben es PSP, Kleeberg und weitere Fachbeiträge übereinstimmend.

Für Käufe bis zum Stichtag hieße das: Verkaufst du nach mehr als einem Jahr, ist der Gewinn steuerfrei, auch 2028 oder 2035. Verkaufst du innerhalb eines Jahres, zahlst du wie heute deinen persönlichen Steuersatz, sofern dein Gewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften des Jahres 1.000 € erreicht.

Für Käufe danach hieße das: 25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Soli auf die Steuer, zusammen 26,375 %, ohne Haltefrist. Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € soll laut Fachbeiträgen gelten, aber gemeinsam mit allen anderen Kapitalerträgen. Wie das rechnet, zeigt der Ratgeber Abgeltungsteuer auf Krypto.

Betroffen sind nur Tauschkryptowerte, also Kryptowerte, die als Tauschmittel dienen, vor allem Bitcoin und Ether. E-Geld-Token (an eine Währung gekoppelte Stablecoins nach MiCA), NFTs und Security Token sind laut Fachbeiträgen ausgenommen. Was der Bestandsschutz im Detail umfasst und wo er wackelt, erklärt der Ratgeber Krypto-Bestandsschutz für Altbestände.

Was gilt 2026, und steht der Stichtag schon fest?

Nein, der Stichtag steht nicht fest. Heute gilt allein § 23 EStG: Nach mehr als einem Jahr Haltedauer sind Gewinne aus privat gehaltenen Kryptowerten steuerfrei, egal ob du 2024, 2026 oder 2027 kaufst. Der Entwurf ändert daran erst etwas, wenn er Gesetz wird.

Bis dahin fehlen noch der Kabinettsbeschluss, die Beratung im Bundesrat, drei Lesungen im Bundestag und die Zustimmung des Bundesrats. Der Bundesrat tagt 2026 nur noch am 16.10., 20.11. und 18.12. Für einen Start am 01.01.2027 müsste er laut Fachpresse spätestens am 18.12.2026 zustimmen. Ob das ohne Kabinettsbeschluss bis etwa Ende Oktober noch zu schaffen ist, ist offen.

Daraus folgen drei Möglichkeiten, die heute niemand gewichten kann:

  • Das Gesetz kommt rechtzeitig und der Stichtag bleibt der 31.12.2026.
  • Das Gesetz kommt später und der Stichtag verschiebt sich mit dem Inkrafttreten. Berater wie PSP und GTKP weisen darauf hin, dass sich Stichtage und Übergangsregeln noch ändern können.
  • Das Gesetz kommt nicht oder anders. Laut BMF ist der Ausgang der Ressortabstimmung offen (Petitionsausschuss, 12.10.2026). Keine Quelle meldet bisher, dass die Reform aufgegeben wurde.

Dass ein Stichtag auch vor dem Inkrafttreten liegen kann, zeigt Österreich: Dort gilt die Krypto-Steuer seit dem 01.03.2022, Altvermögen sind aber nur Coins, die bis zum 28.02.2021 gekauft wurden (BGBl. I Nr. 10/2022). Der deutsche Entwurf sieht das nicht vor.

Lohnt sich der Steuervorteil überhaupt?

Nur in einem Fall: Du hältst länger als ein Jahr und verkaufst dann mit Gewinn. In allen anderen Fällen ist der Unterschied zwischen Alt- und Neubestand null oder spricht sogar gegen den Altbestand.

Rechenbeispiel: Kauf im Dezember 2026 oder im Januar 2027

Die Zahlen sind frei gewählt und keine Kursprognose. Du kaufst Bitcoin für 5.000 € und verkaufst nach 18 Monaten. Angenommen ist, dass der Entwurf so Gesetz wird und dein Sparer-Pauschbetrag schon durch andere Kapitalerträge verbraucht ist.

KursentwicklungWert beim VerkaufKauf Dezember 2026 (Altbestand)Kauf Januar 2027 (Neubestand)
plus 40 %7.000 €2.000 € Gewinn, steuerfrei2.000 € Gewinn, 527,50 € Steuer
unverändert5.000 €kein Gewinn, keine Steuerkein Gewinn, keine Steuer
minus 30 %3.500 €1.500 € Verlust, steuerlich wertlos1.500 € Verlust, als Verlustvortrag nutzbar (bis 395,63 € Steuerwirkung, wenn später verrechenbare Gewinne anfallen)

Stand: 14.10.2026. Beispielzahlen; Rechtsgrundlage § 23 EStG, BMF-Schreiben vom 06.03.2025, Rz. 57; Entwurf nach PSP, Kleeberg und Haufe.

Zwei Dinge zeigt die Tabelle. Erstens ist der Kursverlust im dritten Fall mit 1.500 € fast dreimal so groß wie der Steuervorteil im ersten Fall. Zweitens wirkt der Bestandsschutz in beide Richtungen: Verluste nach mehr als einem Jahr sind bei § 23 EStG nicht steuerbar (BMF Rz. 57), im neuen Recht wären sie dagegen Verluste aus Kapitalvermögen und laut Fachbeiträgen vortragbar.

Welcher Zeitpunkt zählt als Anschaffung?

Es zählt der Zeitpunkt, an dem der Kauf ausgeführt wird, nicht der, an dem du Geld überweist oder den Auftrag erteilst. Bei zentralen Börsen sind nach dem BMF-Schreiben vom 06.03.2025 grundsätzlich die dort aufgezeichneten Zeitpunkte maßgeblich (Rz. 20).

Für den Jahreswechsel heißt das:

  • Eine Überweisung, die erst im Januar 2027 auf dem Börsenkonto ankommt, kann keinen Kauf im Jahr 2026 mehr auslösen. Der 31.12.2026 ist ein Donnerstag, der 01.01.2027 ein Feiertag.
  • Ein Limit-Auftrag, den du im Dezember erteilst, der aber erst im Januar ausgeführt wird, ist eine Anschaffung im Januar.
  • Nach dem Kauf beginnt die Jahresfrist. Der Anschaffungstag zählt nicht mit, die Frist endet mit Ablauf desselben Kalendertags im Folgejahr (§ 108 AO mit §§ 187, 188 BGB). Ein Kauf am 15.12.2026 wäre also ab dem 16.12.2027 steuerfrei verkäuflich. Plane bei Verkäufen ein paar Tage Puffer ein.

Was passiert mit Sparplan-Raten?

Jede Sparplan-Rate ist eine eigene Anschaffung mit eigenem Datum und eigener Jahresfrist. Raten bis einschließlich Dezember 2026 wären nach dem Entwurf Altbestand, Raten ab Januar 2027 Neubestand.

Läuft dein Sparplan über den Jahreswechsel weiter, entsteht im selben Konto ein gemischter Bestand. Welche Einheiten bei einem späteren Verkauf als zuerst verkauft gelten, soll laut Fachbeiträgen eine Rechtsverordnung regeln, die es noch nicht gibt. Heute gilt für die Haltefrist: Lassen sich die Einheiten nicht einzeln zuordnen, gelten die zuerst gekauften als zuerst verkauft (FIFO), und zwar je Wallet getrennt (BMF Rz. 61 und 62).

Was das praktisch bedeutet:

  • Prüfe, an welchem Tag dein Anbieter die Dezember-Rate ausführt. Ausführungstage legt jeder Anbieter selbst fest.
  • Berater empfehlen, Neubestand ab 2027 in einer getrennten Wallet oder einem getrennten Konto zu führen, damit die Zuordnung später eindeutig ist.
  • Halte deinen Bestand zum 31.12.2026 je Konto und Wallet fest, etwa per Export oder Screenshot mit Datum.

Bei Neobrokern gibt es Krypto teils nur als ETP, also als börsengehandelte Schuldverschreibung. Heute fallen physisch hinterlegte Produkte nach BMF-Auffassung unter § 23 EStG (Rz. 83 bis 86). Wie sie nach der Reform behandelt würden, beschreiben die ausgewerteten Fachbeiträge nicht. Mehr dazu in den Ratgebern Krypto-Sparplan und Neobroker oder Krypto-Börse.

Welche Belege solltest du jetzt sichern?

Der Bestandsschutz nützt dir nur, wenn du ihn belegen kannst. Ab 2028 sollen inländische Plattformen die Steuer direkt abziehen. Kennen sie deine Kaufdaten nicht, sollen sie laut Entwurf einen Kauf nach dem Stichtag unterstellen und den Abzug auf 50 % des Erlöses berechnen.

BelegWozuWoher
Transaktionshistorie als CSV und PDFKaufdatum, Menge, Preis je KaufExport im Konto jeder Börse, auch alter Konten
Kontoauszug der ÜberweisungZahlungsweg und BetragBank
Bestand zum 31.12.2026Grenze zwischen Alt- und NeubestandExport oder Screenshot je Börse und Wallet
Wallet-Adressen und Transaktions-HashesWeg von der Börse in die eigene WalletWallet-App, Block-Explorer
Sparplan-AbrechnungenDatum und Preis jeder RateAbrechnungen des Anbieters

Stand: 14.10.2026. Quellen: BMF-Schreiben vom 06.03.2025, Rz. 101 bis 104; Referentenentwurf vom 30.09.2026 nach Ebner Stolz und Kleeberg.

Deine Seed-Phrase gehört nie in diese Unterlagen. Welche Nachweise das Finanzamt anerkennt, erklärt der Ratgeber Krypto-Altbestand nachweisen.

Häufige Denkfehler vor dem Stichtag

Rund um den Jahreswechsel kursieren Annahmen, die steuerlich nicht aufgehen.

AnnahmeWas stimmt
„Was ich im Dezember kaufe, ist steuerfrei.“Erst nach mehr als einem Jahr Haltedauer und nur, wenn du mit Gewinn verkaufst.
„Der Stichtag 31.12.2026 ist fix.“Nein. Stand 14.10.2026 ist er Teil eines Referentenentwurfs, der sich noch ändern kann.
„Ich parke Geld in Stablecoins und tausche 2027 in Bitcoin.“Der Bitcoin wäre dann im Jahr 2027 angeschafft, also Neubestand. Den Bestandsschutz hat nur, wer die Tauschkryptowerte selbst vor dem Stichtag kauft.
„Meinen Altbestand kann ich 2027 frei umschichten.“Ein Tausch ist eine neue Anschaffung. Der eingetauschte Coin wäre nach der Systematik Neubestand.
„Der Steuervorteil gleicht Kursverluste aus.“Nein. Er wirkt nur bei Gewinn, und ein Verlust nach über einem Jahr ist im Altbestand steuerlich wertlos.
„Staking aus dem Altbestand bleibt steuerfrei.“Nein. Rewards ab 2027 wären laut Entwurf Kapitalerträge, heute sind sie ab 256 € im Jahr steuerpflichtig.
„Auf der Hardware-Wallet ist Neubestand steuerfrei.“Falsch. Dort zieht niemand Steuer ab, du müsstest die Gewinne selbst erklären.

Stand: 14.10.2026. Quellen: § 22, § 23 EStG; BMF-Schreiben vom 06.03.2025, Rz. 54 und 57; Referentenentwurf nach PSP, Der Betrieb und Haufe.

Worauf solltest du achten, wenn du ohnehin kaufen willst?

Wer unabhängig vom Stichtag kaufen will, sollte dieselben Punkte prüfen wie zu jedem anderen Zeitpunkt: Kosten, Zulassung und Verwahrung. Der Steuertermin ändert nichts daran, dass eine teure oder unseriöse Plattform den Vorteil schnell auffrisst.

  • Kosten: Neben der Handelsgebühr zählen der Spread (Differenz zwischen Kauf- und Verkaufskurs) und Auszahlungsgebühren. Was ein Kauf je Börse ungefähr kostet, rechnet der Gebührenrechner aus. Hintergründe stehen im Ratgeber Krypto-Börse Gebühren.
  • Zulassung: Seit 2026 brauchen Anbieter in Deutschland eine Lizenz nach MiCA. Welche Börsen sie haben, zeigt der Ratgeber MiCA-Lizenz bei Krypto-Börsen.
  • Vergleich: Gebühren, Angebot und Lizenzen der Anbieter stellt unser Börsenvergleich nebeneinander.
  • Belege ab dem ersten Kauf: Lade die Abrechnung jedes Kaufs direkt herunter, statt dich darauf zu verlassen, dass sie in Jahren noch abrufbar ist.

Wie ein Kauf Schritt für Schritt abläuft, beschreibt der Ratgeber Bitcoin kaufen. Den Überblick über die Reform findest du im Beitrag Krypto-Steuer 2027: Haltefrist und Bestandsschutz, weitere Ratgeber in der Wissensdatenbank.

Fazit

Ein Kauf vor dem 31.12.2026 hätte nach dem Entwurf einen steuerlichen Effekt, aber nur bei Gewinn nach mehr als einem Jahr, und nur wenn der Stichtag so Gesetz wird. Das Kursrisiko ist in fast jedem Szenario größer als der mögliche Steuervorteil.

  1. Triff keine Kaufentscheidung wegen des Stichtags allein, sondern nur, wenn der Kauf auch ohne Steuervorteil zu deiner Lage passt.
  2. Geh bis zu einem verkündeten Gesetz von § 23 EStG aus und verfolge den Stand nach dem nächsten Kabinettstermin.
  3. Sichere Kaufbelege und deinen Bestand zum 31.12.2026 für jede Börse und jede Wallet.
  4. Führe Käufe und Sparplan-Raten ab 2027 getrennt vom Altbestand.
  5. Lass dich bei größeren Beträgen von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater beraten.

Häufige Fragen

Ist ein Bitcoin-Kauf im Dezember 2026 nach einem Jahr steuerfrei?

Nach heutigem Recht ja, und laut Referentenentwurf vom 30.09.2026 auch nach der geplanten Reform. Voraussetzung ist, dass der Kauf bis einschließlich 31.12.2026 ausgeführt wird und du ihn belegen kannst. Stand 14.10.2026 ist der Entwurf aber nicht beschlossen.

Bis wann muss der Kauf ausgeführt sein?

Laut Entwurf bis einschließlich 31.12.2026. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, den die Börse für den Kauf aufzeichnet, nicht der Tag deiner Überweisung oder deines Auftrags. Überweisungen und Sparplan-Termine rund um Weihnachten und Neujahr können sich verzögern.

Was passiert, wenn das Gesetz erst später kommt?

Dann kann sich der Stichtag mit dem Inkrafttreten verschieben, das ist offen. Bis zur Verkündung eines Gesetzes gilt § 23 EStG mit der einjährigen Haltefrist für alle Käufe, auch für Käufe im Jahr 2027.

Gilt der Stichtag auch für Ether, Solana und andere Coins?

Er gilt für alle Tauschkryptowerte, also Kryptowerte, die als Tauschmittel akzeptiert werden. Laut Begründung sind das vor allem Bitcoin und Ether. Welche anderen Coins genau darunter fallen, beschreiben die Fachbeiträge nicht abschließend; E-Geld-Token, NFTs und Security Token sind ausgenommen.

Muss ich meinen Sparplan Ende 2026 stoppen?

Steuerlich musst du nichts stoppen. Raten ab 2027 wären nach dem Entwurf nur Neubestand mit anderer Besteuerung. Sinnvoll ist, Alt- und Neubestand getrennt zu dokumentieren oder in getrennten Wallets zu führen.

Kann ich Coins verschenken, damit sie Altbestand bleiben?

Heute übernimmt der Beschenkte den Anschaffungszeitpunkt. Nach dem Entwurf ist offen, ob ein Zugang durch Schenkung ab 2027 einen Altbestand zu Neubestand mit 0 € Anschaffungskosten macht. Mehrere Verbände fordern hier eine Klarstellung, lass dich im Einzelfall beraten.

Quellen

  1. Bundesregierung: Ergebnisse der Kabinettssitzung vom 14.10.2026
  2. Deutscher Bundestag, hib 807/2026: Petitionsausschuss zur Krypto-Haltefrist (12.10.2026)
  3. Bundesrat: Plenarsitzungstermine 2026
  4. § 23 EStG: Private Veräußerungsgeschäfte (gesetze-im-internet.de)
  5. BMF-Schreiben vom 06.03.2025: Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte
  6. Blocktrainer: Regierung lässt Termin zur Befassung mit der Krypto-Steuer platzen (14.10.2026)
  7. PSP: Kryptowerte im Privatvermögen, Referentenentwurf (Fachbeitrag, 01.10.2026)
  8. GTKP: Krypto-Steuerreform 2027, was im Referentenentwurf steht (Fachbeitrag, 15.09.2026)
  9. Kleeberg: BMF plant Reform der Besteuerung von Kryptowerten im Privatvermögen (Fachbeitrag, 07.10.2026)
  10. RIS Österreich: Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I, BGBl. I Nr. 10/2022

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Kryptowerte sind riskant bis hin zum Totalverlust — mehr in den Risikohinweisen. Mit Partner-Link* gekennzeichnete Links sind vergütet; wie wir damit umgehen, steht in der Transparenz-Erklärung.

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