Regulierung

MiCA-Lizenz: Welche Krypto-Börsen sind reguliert?

Krypto-Börsen mit MiCA-Lizenz: 9 Anbieter im ESMA-Register geprüft (Stand 07.10.2026) – mit Behörde, Datum, Diensten, Fristen und Anleitung zur Selbstprüfung.

Stand: 11 Min. LesezeitVon der Redaktion VergleichKrypto
Reihe von Börsen-Servertürmen mit leuchtenden Prüfsiegeln, darüber ein Kreis aus zwölf Lichtpunkten als Symbol für EU-Regulierung

Das Wichtigste in Kürze

Laut ESMA-Register (Stand 07.10.2026) sind Bitpanda, Bitvavo, Bybit EU, Coinbase, eToro, Kraken, Relai und Trade Republic nach der EU-Verordnung MiCA (VO (EU) 2023/1114) berechtigt, Krypto-Dienstleistungen in Deutschland zu erbringen; Scalable Capital ist dort nur für Krypto-Beratung eingetragen und bietet Krypto über Wertpapiere (ETPs) an. Der erlaubte Umfang unterscheidet sich je Anbieter deutlich. Seit dem 01.07.2026 ist die Übergangsfrist EU-weit abgelaufen.

Welche Krypto-Börsen mit MiCA-Lizenz du in Deutschland nutzen kannst, ist seit dem 1. Juli 2026 eine Kernfrage: Seitdem verstößt jeder Anbieter gegen EU-Recht, der Kunden in der EU ohne Zulassung bedient. Wir haben alle Börsen aus unserem Vergleich im offiziellen Register der EU-Wertpapieraufsicht ESMA nachgeschlagen. Hier findest du das Ergebnis, was die Lizenz für dich bedeutet und wie du selbst prüfst.

Auf einen Blick

  • MiCA ist die EU-Verordnung 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte; ihre Regeln für Krypto-Dienstleister gelten seit dem 30.12.2024.
  • Seit dem 01.07.2026 brauchen alle Anbieter für Kunden in der EU eine MiCA-Berechtigung. In Deutschland endete die Übergangszeit schon mit Ablauf des 31.12.2025.
  • Alle neun Börsen aus unserem Vergleich stehen im ESMA-Register (Stand 07.10.2026), aber mit sehr unterschiedlichem Umfang.
  • Eine Lizenz aus Österreich, Irland oder Luxemburg gilt per EU-Pass auch in Deutschland; eine BaFin-Lizenz ist nicht nötig.
  • MiCA verlangt, Kundenvermögen vom Firmenvermögen zu trennen, bringt aber keine Einlagensicherung für Kryptowerte.

Was ist eine MiCA-Lizenz?

Eine MiCA-Lizenz ist die Berechtigung, in der EU Kryptowerte-Dienstleistungen für Kunden zu erbringen. Die Verordnung nennt solche Unternehmen „Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen“ (englisch Crypto-Asset Service Provider, kurz CASP). Grundlage ist die Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCAR); ihre Regeln für Stablecoins gelten seit dem 30.06.2024, die für Dienstleister seit dem 30.12.2024.

MiCA kennt zehn Dienstleistungen (Art. 3 Abs. 1 Nr. 16), darunter die Verwahrung von Kryptowerten, den Betrieb einer Handelsplattform, den Tausch gegen Geld oder gegen andere Kryptowerte, die Ausführung von Aufträgen, Beratung, Portfolioverwaltung und Transfers. Eine Lizenz deckt nur die Dienste ab, die darin ausdrücklich genannt sind (Art. 59 Abs. 6). Deshalb lohnt beim Prüfen der Blick auf die Liste der Dienste, nicht nur auf den Namen.

Es gibt zwei Wege zur Berechtigung:

  • Zulassung durch die Aufsichtsbehörde eines EU-Staats (Art. 63) – der Weg reiner Krypto-Unternehmen.
  • Anzeige durch bereits regulierte Finanzunternehmen wie Banken oder Wertpapierfirmen, mindestens 40 Arbeitstage vor dem Start (Art. 60). Im Register erscheint dann das Datum der Anzeige, keine Zulassung.

Ein Anbieter mit MiCA-Berechtigung darf seine Dienste in der ganzen EU erbringen, wenn er die Zielländer bei seiner Heimatbehörde angemeldet hat (Art. 59 Abs. 7, Art. 65). Dieser EU-Pass ist der Grund, warum eine Börse mit Lizenz aus Irland oder Österreich ganz legal Kunden in Deutschland bedient.

Nicht unter MiCA fallen Kryptowerte, die Finanzinstrumente sind (Art. 2 Abs. 4) – zum Beispiel Krypto-ETPs, die als Wertpapiere gehandelt werden –, einzigartige NFTs (Art. 2 Abs. 3) und Dienste, die vollständig dezentral ohne Vermittler laufen (Erwägungsgrund 22).

Welche Krypto-Börsen haben eine MiCA-Lizenz?

Alle neun Börsen aus unserem Vergleich sind im ESMA-Register eingetragen und dürfen ihre dort genannten Dienste in Deutschland erbringen. Die Tabelle zeigt die jeweilige Gesellschaft, die Behörde und den Umfang (alphabetisch, ohne Wertung):

AnbieterMiCA-Gesellschaft (Sitz)Behörde (Land)Im Register seitDienste laut Register
BitpandaBitpanda Asset Management GmbH (Berlin)BaFin (DE)24.01.2025Verwahrung, Tausch gegen Geld und gegen Krypto, Transfer
BitpandaBitpanda GmbH (Wien)FMA (AT)09.04.2025Verwahrung, Tausch, Auftragsausführung und -übermittlung, Platzierung, Transfer
BitvavoBitvavo B.V. (Amsterdam)AFM (NL)26.06.2025Verwahrung, Betrieb einer Handelsplattform, Transfer
Bybit EUBybit EU GmbH (Wien)FMA (AT)28.05.2025Verwahrung, Tausch gegen Geld und gegen Krypto, Platzierung, Transfer
CoinbaseCoinbase Luxembourg S.A. (Luxemburg)CSSF (LU)20.06.2025Verwahrung, Tausch, Auftragsausführung und -übermittlung, Platzierung, Transfer
eToroeToro (Europe) Ltd (Limassol)CySEC (CY)16.01.2025Verwahrung, Tausch gegen Geld, Auftragsausführung und -übermittlung, Beratung, Portfolioverwaltung, Transfer
KrakenPayward Europe Solutions Limited (Dublin)CBI (IE)25.06.2025Verwahrung, Tausch, Auftragsausführung und -übermittlung, Platzierung, Portfolioverwaltung, Transfer
RelaiRELAI EU SASU (Paris)AMF (FR)23.10.2025nur Tausch gegen Geld, keine Verwahrung
Scalable CapitalScalable Capital Bank GmbH (München)BaFin (DE)02.03.2026 (Anzeige)nur Beratung, nur Deutschland; Krypto-Handel nur über ETPs, die nicht unter MiCA fallen
Trade RepublicTrade Republic Bank GmbH (Berlin)BaFin (DE)28.04.2025 (Anzeige)Verwahrung, Auftragsausführung und -übermittlung, Transfer

Stand: ESMA-Register vom 07.10.2026, geprüft am 09.10.2026 · Quelle: ESMA Interim MiCA Register (Datei „Crypto-asset service providers“). Bei Banken (Anzeige nach Art. 60) ist das Datum der Beginn der Berechtigung, keine Zulassung.

Zu einigen Einträgen lohnt ein zweiter Blick:

  • Bitpanda hat zwei vollwertige Zulassungen mit EU-Pass: von der BaFin für die Berliner Gesellschaft und von der österreichischen FMA für die Wiener Muttergesellschaft. Welche dein Vertragspartner ist, steht in deinen Vertragsunterlagen.
  • Bybit EU ist eine eigene Gesellschaft mit Sitz in Wien. Der MiCA-Schutz gilt nur gegenüber dieser Gesellschaft, nicht gegenüber der globalen Plattform des Konzerns.
  • Kraken führt eine zweite irische Gesellschaft für den Betrieb der Handelsplattform im Register, die nur für Irland und Zypern eingetragen ist. Kunden in Deutschland laufen laut Kraken seit dem 01.08.2025 über Payward Europe Solutions.
  • Relai ist nur für den Tausch gegen Geld zugelassen. Die gekauften Bitcoin liegen nicht bei Relai, sondern in deiner eigenen Wallet.
  • Scalable Capital bietet Krypto über ETPs an. Das sind Wertpapiere, die nicht unter MiCA fallen; Scalable ist dafür als Bank beaufsichtigt. Die MiCA-Anzeige betrifft nur die Krypto-Beratung.
  • Trade Republic ist als Bank per Anzeige berechtigt. Die Kryptowerte verwahrt laut Trade Republic die BitGo Europe GmbH in Frankfurt, die ebenfalls im Register steht (BaFin, 09.05.2025).

Eine MiCA-Lizenz ist eine Mindestvoraussetzung, kein Qualitätsurteil. Wie sich die Börsen bei Kosten, Coin-Angebot und Bedienung unterscheiden, zeigt unser Krypto-Börsen-Vergleich; dort fließt die Regulierung in das Kriterium „Sicherheit & Regulierung“ ein.

Was bringt dir eine MiCA-Lizenz als Nutzer?

Eine MiCA-Lizenz verpflichtet die Börse zu klaren Regeln für Verwahrung, Information und Beschwerden – sie macht deine Anlage aber nicht sicher vor Kursverlusten und ersetzt keine Einlagensicherung. Die wichtigsten Pflichten:

  • Getrennte Verwahrung: Kundenkryptowerte müssen getrennt vom Vermögen der Börse geführt werden, auch auf der Blockchain. Gläubiger der Börse dürfen in einer Insolvenz nicht darauf zugreifen (Art. 75 Abs. 7).
  • Euro-Guthaben: Kundengelder muss eine Börse, die keine Bank ist, spätestens bis Ende des folgenden Werktags bei einer Bank oder Zentralbank auf getrennten Konten einzahlen (Art. 70 Abs. 3).
  • Haftung: Für Verluste von Kryptowerten, die ihr zuzurechnen sind – etwa durch einen Hack –, haftet die Börse bis zum Marktwert zum Zeitpunkt des Verlusts (Art. 75 Abs. 8).
  • Transparenz: Mindestens alle drei Monate bekommst du eine Aufstellung deiner Bestände (Art. 75 Abs. 5). Eine Zusammenfassung der Verwahrstrategie gibt es auf Anfrage (Art. 75 Abs. 3).
  • Beschwerden: Die Börse muss ein kostenloses, veröffentlichtes Beschwerdeverfahren anbieten (Art. 71).
  • Faire Information: Werbung und Informationen müssen redlich, eindeutig und nicht irreführend sein (Art. 66); Interessenkonflikte muss die Börse offenlegen (Art. 72).

Was MiCA nicht leistet: Für Kryptowerte gibt es weder Einlagensicherung noch ein eigenes Entschädigungssystem. Whitepaper von Coins werden von keiner Behörde vorab genehmigt (Art. 8 Abs. 3). Und das 14-tägige Widerrufsrecht gilt nur beim Kauf neu angebotener Coins, nicht bei Kryptowerten, die schon gehandelt werden (Art. 13 Abs. 4). Was im Ernstfall passiert, erklärt der Artikel Krypto-Börse pleite: Was passiert mit deinen Coins?.

Was gilt seit dem 1. Juli 2026?

Seit dem 01.07.2026 ist die MiCA-Übergangszeit in der gesamten EU vorbei. Wer Kunden in der EU ohne Berechtigung Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, verstößt laut ESMA gegen EU-Recht und muss das Geschäft einstellen.

Die Verordnung hatte Anbietern, die schon vor dem 30.12.2024 nach nationalem Recht tätig waren, eine Übergangszeit bis längstens 01.07.2026 eingeräumt (Art. 143 Abs. 3). Die Staaten durften sie verkürzen. Deutschland hat das getan: Die fortgeltenden Erlaubnisse erloschen „spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025“ (§ 50 Abs. 2 Nr. 3 KMAG). Andere Staaten entschieden unterschiedlich: In den Niederlanden, Polen oder Ungarn waren es sechs Monate, in Frankreich, Luxemburg, Malta oder Zypern die vollen 18 Monate.

Für nicht zugelassene Anbieter erwartet die ESMA geordnete Abwicklungspläne: Kundenwerte sollen an einen zugelassenen Anbieter oder auf eine eigene Wallet der Kunden übertragen werden. Unternehmen außerhalb der EU dürfen EU-Kunden nur noch bedienen, wenn diese ausschließlich aus eigener Initiative auf sie zukommen (Art. 61). An Verbraucher richtet die ESMA drei Ratschläge: den Anbieter vor jeder Einzahlung im Register prüfen, den genauen Vertragspartner kennen und bei nicht zugelassenen Anbietern zügig handeln.

Zwei aktuelle Fälle zeigen, was ohne Lizenz passieren kann:

  • bitcoin.de: Die BaFin hat der futurum bank AG, über die die Plattform läuft, die beantragte MiCA-Zulassung verweigert (Ad-hoc-Mitteilung der Bitcoin Group SE vom 06.10.2026). Der Handel ist laut Mitteilung seit dem 12.06.2026 weitgehend ausgesetzt; das Kundenvermögen bleibt verwahrt, bis es zu einem neuen Verwahrer übertragen wird. Gegen die Entscheidung ist Widerspruch möglich.
  • Knaken (Niederlande): Die Plattform hatte keine Erlaubnis der niederländischen Aufsicht AFM und wurde im Juli 2026 für insolvent erklärt; nach Angaben der Staatsanwaltschaft fehlen rund 7 Millionen Euro an Kundengeldern. Die Details stehen im Artikel zur Börsenpleite.

Was gilt für Stablecoins wie USDT?

USDT von Tether hat keine Zulassung als E-Geld-Token nach MiCA; zugelassene Börsen dürfen ihn Kunden in der EU deshalb nicht mehr zum Kauf anbieten. Der Besitz in einer eigenen Wallet ist nicht verboten.

E-Geld-Token sind Stablecoins, die den Wert einer einzigen Währung abbilden sollen, etwa Euro oder US-Dollar. MiCA erlaubt ihr öffentliches Angebot nur Banken und E-Geld-Instituten mit veröffentlichtem Whitepaper (Art. 48). Inhaber haben jederzeit Anspruch auf Rücktausch zum Nennwert (Art. 49), Zinsen auf solche Token sind verboten (Art. 50).

Im ESMA-Register der E-Geld-Token gibt es zu Tether keinen Eintrag (Stand 07.10.2026). Eingetragen ist dagegen zum Beispiel Circle mit USDC und EURC, zugelassen in Frankreich seit dem 01.07.2024. Schon im Januar 2025 hatte die ESMA erwartet, dass Handelsplattformen nicht konforme Stablecoins bis spätestens Ende März 2025 aus dem Handel nehmen.

Neu ist die ESMA-Stellungnahme vom 08.10.2026: Zugelassene Anbieter sollen für nicht konforme Stablecoins gar keine Dienste mehr erbringen – ausdrücklich auch keine Verwahrung und keine Transfers. Warnhinweise reichen nicht. Restbestände sollen die Aufsichtsbehörden spätestens drei Monate nach Veröffentlichung bereinigen lassen, rechnerisch also bis etwa Anfang Januar 2027; danach sind nur noch befristete Abwicklungsdienste wie Verkauf, Umtausch, Transfer oder Auszahlung vorgesehen. Die Stellungnahme richtet sich an die Behörden und nennt keine Token namentlich.

Wie prüfst du selbst, ob eine Börse eine MiCA-Lizenz hat?

Am zuverlässigsten prüfst du im Interimsregister der ESMA, das wöchentlich aktualisiert wird. So gehst du vor:

  1. Vertragspartner herausfinden: Suche im Impressum oder in den AGB deiner Börse den genauen Firmennamen. Die Marke allein reicht nicht.
  2. Register öffnen: Auf der MiCA-Seite der ESMA findest du unter „Interim MiCA Register“ die Datei „Crypto-asset service providers“ (CSV).
  3. Datei durchsuchen: Öffne sie in einer Tabellenkalkulation und suche nach dem Firmennamen oder der Marke.
  4. Zeile lesen: Wichtig sind die zuständige Behörde, das Datum, die Liste der Dienste und die Länder, in denen die Dienste erlaubt sind. Steht dort „DE“?
  5. Enddatum prüfen: Ist das Feld für das Ende der Zulassung gefüllt, wurde sie widerrufen; widerrufene Einträge bleiben im Register sichtbar.
  6. Warnungen prüfen: Die ESMA führt eine eigene Datei mit Anbietern, die ohne Berechtigung tätig sind („Non-compliant entities“). Für deutsche Anbieter hilft zusätzlich die Unternehmensdatenbank der BaFin.

Praxisbeispiel: Du willst Bitcoin über Relai kaufen. Im Impressum steht für die EU die RELAI EU SASU in Paris. Im Register findest du sie mit der französischen Aufsicht AMF, eingetragen seit dem 23.10.2025, Dienst „exchange of crypto-assets for funds“ und Deutschland in der Länderliste. Ergebnis: Relai darf dir in Deutschland Bitcoin gegen Euro verkaufen, aber nicht für dich verwahren. Das passt zum Modell, bei dem die Coins direkt in deiner eigenen Wallet landen. Für ein Konto, auf dem Coins liegen bleiben, müsste im Register „custody and administration“ stehen.

Mythos oder Fakt?

BehauptungWas stimmt
„MiCA-Lizenz bedeutet Einlagensicherung.“Falsch. Für Kryptowerte gibt es keine Einlagensicherung; geschützt wird über die Trennung vom Firmenvermögen (Art. 75 Abs. 7).
„Für deutsche Kunden braucht eine Börse eine BaFin-Lizenz.“Falsch. Eine MiCA-Zulassung aus einem anderen EU-Staat gilt per EU-Pass auch hier (Art. 59 Abs. 7).
„Bybit hat eine BaFin-Lizenz.“Falsch. Bybit EU GmbH ist von der österreichischen FMA zugelassen (28.05.2025).
„Gleiche Marke heißt gleicher Schutz.“Falsch. MiCA schützt nur gegenüber der konkret zugelassenen EU-Gesellschaft.
„Das Whitepaper eines Coins hat die Aufsicht geprüft.“Falsch. Whitepaper werden nicht vorab genehmigt (Art. 8 Abs. 3).
„Krypto-ETPs fallen unter MiCA.“Falsch. ETPs sind Finanzinstrumente und von MiCA ausgenommen (Art. 2 Abs. 4).

Stand: 09.10.2026 · Quellen: VO (EU) 2023/1114, ESMA-Register, ESMA-Erklärung vom 17.04.2026

Wie geht es mit MiCA weiter?

Die Regeln werden 2027 überprüft, und die Aufsicht über Krypto-Börsen könnte künftig zur ESMA wandern. Beides ist noch nicht beschlossen.

Bis zum 30.06.2027 muss die EU-Kommission einen Bericht über die Anwendung von MiCA vorlegen, gegebenenfalls mit einem Gesetzesvorschlag (Art. 140). In ihrer Konsultation 2026 hat sie auch Themen aufgegriffen, die MiCA bisher nicht regelt, etwa dezentrale Finanzdienste (DeFi), Staking, Lending und NFTs.

Am 04.12.2025 hat die Kommission außerdem vorgeschlagen, alle Krypto-Dienstleister künftig direkt von der ESMA zulassen und beaufsichtigen zu lassen; Banken blieben bei ihren bisherigen Aufsehern. Das Gesetzgebungsverfahren läuft. Bis zu einer Änderung bleiben die nationalen Behörden wie BaFin, FMA oder AFM zuständig, und bestehende Lizenzen gelten weiter.

Parallel greift seit 2026 die Steuer-Meldepflicht DAC8, die ebenfalls an die MiCA-Gesellschaft anknüpft. Welche Daten deine Börse ans Finanzamt meldet, liest du im Artikel DAC8: Was Krypto-Börsen ans Finanzamt melden.

Fazit: So nutzt du die Lizenzprüfung

  1. Finde den genauen Vertragspartner deiner Börse im Impressum oder in den AGB heraus.
  2. Prüfe im ESMA-Register, ob diese Gesellschaft eingetragen ist, ob Deutschland in der Länderliste steht und ob die Dienste zu deiner Nutzung passen, etwa Verwahrung.
  3. Ist dein Anbieter nicht zugelassen, übertrage deine Coins zu einem zugelassenen Anbieter oder auf eine eigene Wallet – Geräte dafür vergleichen wir unter Hardware-Wallets.
  4. Achte bei Stablecoins wie USDT auf Mitteilungen deiner Börse zu Fristen.
  5. Vergleiche lizenzierte Börsen nach Kosten und Angebot im Börsen-Vergleich und lies die Risikohinweise – eine Lizenz schützt nicht vor Kursverlusten.

Weitere Ratgeber zu Regulierung und Sicherheit findest du in unserer Wissensdatenbank.

Häufige Fragen

Haben Bitvavo, Kraken und Bybit eine MiCA-Lizenz?

Ja, alle drei stehen im ESMA-Register. Bitvavo B.V. ist seit dem 26.06.2025 von der niederländischen AFM zugelassen, Krakens Payward Europe Solutions Limited seit dem 25.06.2025 von der Zentralbank Irlands und Bybit EU GmbH seit dem 28.05.2025 von der österreichischen FMA. Alle drei Einträge nennen Deutschland in der Länderliste.

Hat Trade Republic eine MiCA-Lizenz?

Trade Republic ist als Bank nicht nach MiCA zugelassen, sondern per Anzeige berechtigt (Art. 60 MiCAR). Im ESMA-Register steht die Trade Republic Bank GmbH seit dem 28.04.2025 mit Verwahrung, Auftragsausführung, Auftragsübermittlung und Transfer. Rechtlich darf sie diese Dienste damit genauso erbringen wie eine zugelassene Börse.

Braucht eine Krypto-Börse für deutsche Kunden eine BaFin-Lizenz?

Nein. Eine MiCA-Zulassung aus einem anderen EU-Staat gilt per EU-Pass auch in Deutschland, sofern der Anbieter Deutschland bei seiner Heimatbehörde angemeldet hat. Die Aufsicht liegt dann im Kern bei der Behörde des Sitzstaats, etwa der FMA in Österreich.

Ist eine MiCA-Lizenz aus Malta oder Zypern weniger wert?

Rechtlich nein: Jede MiCA-Zulassung berechtigt zum selben EU-Pass. Die ESMA hat 2025 allerdings in einer Prüfung der maltesischen Aufsicht bemängelt, dass das Zulassungsverfahren eines dort lizenzierten Anbieters die Erwartungen nur teilweise erfüllte. Den Anbieter hat sie nicht namentlich genannt.

Ist meine Börse mit MiCA-Lizenz automatisch sicher?

Nein. Die Lizenz verpflichtet zu getrennter Verwahrung, Kontrollen und Beschwerdewegen, schließt Betrug, Hacks oder Fehlbeträge aber nicht aus. Eine Einlagensicherung für Kryptowerte gibt es nicht; wer größere Beträge langfristig hält, prüft deshalb die Selbstverwahrung.

Wie oft wird das ESMA-Register aktualisiert?

Die ESMA veröffentlicht das Interimsregister wöchentlich neu. Meldungen der nationalen Behörden erscheinen deshalb mit einigen Tagen Verzögerung. Widerrufene Zulassungen bleiben mit dem Datum des Widerrufs im Register stehen.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR), EUR-Lex
  2. ESMA: Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) mit Interim MiCA Register
  3. ESMA Interim MiCA Register: Crypto-asset service providers (CSV, Stand 07.10.2026)
  4. ESMA Interim MiCA Register: Issuers of e-money tokens (CSV, Stand 07.10.2026)
  5. ESMA: Statement on the End of Transitional Periods under MiCA (17.04.2026)
  6. ESMA: List of grandfathering periods under Article 143 MiCA
  7. ESMA: Opinion on crypto-asset services in relation to non-MiCA-compliant ARTs and EMTs (08.10.2026)
  8. § 50 KMAG: Übergangsvorschrift zur Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen
  9. BaFin: Kryptowerte-Dienstleistungen
  10. EQS Ad-hoc der Bitcoin Group SE: BaFin verweigert beantragte MiCAR-Zulassung der futurum bank AG (06.10.2026)

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Kryptowerte sind riskant bis hin zum Totalverlust — mehr in den Risikohinweisen. Mit Partner-Link* gekennzeichnete Links sind vergütet; wie wir damit umgehen, steht in der Transparenz-Erklärung.

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